• Fensterreinigung Hausservice Steininger

    Leistungen

    Ganzheitliche Dienstleistungen – alles aus einer Hand!

Hausservice Steininger . Leistungen


Als Hausservice im Landkreis Deggendorf und Umgebung dürfen Sie von uns einen professionellen Objektservice erwarten. Wir übernehmen die sorgfältige Innen- und Außenpflege Ihres Objektes.


01

Hausmeisterdienst

Wir legen größten Wert auf Zuverlässigkeit. Anstatt auf eine Masse von Objekten zu setzen, legen wir unseren Fokus auf eine handhabbare Menge an Objekten. Diese kennen wir exakt und gewährleisten eine 1a Objektbetreuung.

Das können wir für Sie tun:

  • Pflege und Wartung von Gebäuden und Außenanlagen
  • Überwachung technischer Anlagen
  • Koordination von Handwerkern
  • Achtung auf Einhaltung der Hausordnung

Fordern Sie unseren Leistungskatalog an.

02

Gebäudereinigung

Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung im Reinigungssektor.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Objekt immer im Top-Zustand ist.

Das können wir für Sie tun:

  • Reinigung von kleinen und mittelständischen Unternehmen
  • Reinigung von Büroflächen oder Praxisflächen
  • Reinigung von Vereinen

03

Gartenpflege

Gepflegte Außenanlagen schaffen nicht nur ein sauberes Erscheinungsbild, sondern werten eine Immobilie auf.

Das können wir für Sie tun:

  • Rasenpflege
  • Heckenschnitt
  • Beetpflege
  • Baumpflege

04

Leerstandsbetreuung

Ein unvorhersehbarer Krankenhausaufenthalt, kurzfristig angesagte Geschäftsreise, vier Wochen Urlaub oder Kur und wer versorgt mein Haus oder meine Wohnung?

Wir helfen Ihnen Ihr Heim in Schuss zu halten und betreuen Ihr Zuhause während Ihrer Abwesenheit nach individuellen Wünschen.

Das können wir für Sie tun:

  • Tägliche Briefkastenleerung
  • Durchlüften der Räume, sowie öffnen und schließen der Rollläden
  • Maßnahmen gegen Geruchsbildung (WC-Spülung betätigen, Siphons füllen)
  • Zimmer- und Balkonpflanzen gießen
  • Mülltonnen zur Leerung bereitstellen
  • Rasen mähen
  • Bewässern von Gartenpflanzen
  • Einschaltung der Heizung im Winter
  • Übernahme der Sicherungspflicht bei Schnee oder Eis